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Martin Lücke
LNU - Martin Lücke - Landheim 30 - 42279 Wuppertal Landesbüro der Naturschutzverbände NRW 14. Januar 2004 Verfahren W 55-11.03 BIO - Deponie Eskesberg in Wuppertal Liebe Frau Becker, sehr geehrte Damen und Herren, nach Rücksprache mit anderen Vertretern Wuppertaler Naturschutzvereine gebe ich im Namen der Wuppertaler LNU-Verbände die folgende Stellungnahme ab: Das Vorhaben der Deponiesanierung der vormaligen Kippe Eskesberg wird begrüßt und unterstützt. Ziel sollte eine umfassende und nachhaltige Sicherung der Altlast sein. Es ist zu bedauern, dass dabei der vorhandene schutzwürdige Trockenstandort mit seiner zum Teil sehr seltenen Flora und Fauna zumindestens zeitweilig zerstört oder aufgehoben wird. Einer beantragten Ausnahme des Schutzes des betroffenen §62-Biotopen können wir deshalb nur mit großen Bedenken zustimmen und erwarten die Einbeziehung der nachfolgend genannten Aspekte in die Planung. Die Gewinnung des für die Wiederbegründung nötigen Heumulches muss in der passenden Jahreszeit erfolgen. Mit dem Botanischen Garten Wuppertal soll Kontakt aufgenommen werden wegen der Sicherstellung und Bewahrung seltener Arten. Es muss geprüft werden, ob die Maßnahme wirklich in einem Zuge realisiert werden kann, oder ob eine Teilung und Streckung über einen längeren Zeitraum erforderlich ist. In der Verbesserung der Zugänglichkeit sehen wir keine Verbesserung der Naturschutzsituation. Von der Schaffung weiterer Zugänge ist wegen der angestrebten naturnahen Wiederentwicklung abzuraten. Die Unterfütterung der Abdeckfolie mit MVA-Schlacke halten wir für höchst problematisch, da hiermit einer vorhandenen alten eine neue potentielle Altlast hinzugefügt würde. Nur inertes Material darf in diesem Bereich verwendet werden. Die Versickerung des anfallenden Wassers in deponienahen Sickerschächten ist sehr problematisch. Wahrscheinlich wird dadurch der Grundwasserstand am Rand der Altlast erhöht, was die Auswaschungsgefahr des unteren Bereichs des Deponiekörpers steigert. Das anfallende Wassers ist direkt in die Varresbeck zu leiten. Im übrigen wird auf die Stellungnahme des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde hingewiesen. Eine Information des Staatlichen Umweltamtes und des Höheren Beirates in Düsseldorf halte ich für nötig. Im Namen und Auftrag der Wuppertaler LNU-Verbände bitte ich um die Einbeziehung dieser Aspekte in das Genehmigungsverfahren. Mit freundlichen Grüßen |