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Martin Lücke
LNU - Martin Lücke - Landheim 30 - 42279 Wuppertal Landesbüro der Naturschutzverbände NRW 14. Januar 2004 Verfahren W 25-9.98 WA - Untere Herbringhauser Talsperre Liebe Frau Becker, sehr geehrte Damen und Herren, am 04. 12. 2003 hat an der Unteren Herbringhauser Talsperre eine Begehung mit Vertretern der Wuppertaler Stadtwerke und des Denkmalschutzes stattgefunden. Herr Vöhl vom Landesdenkmalamt hatte diesen Termin angeregt, bei dem es hauptsächlich um Denkmalaspekte ging. Als Vertreter von Naturschutzverbänden habe ich die Gesichtspunkte des Naturschutzes zur Sprache gebracht und beispielsweise um Prüfung gebeten, ob eine angestrebte Durchgängigkeit des Gewässers nicht durch Bau eines ausreichend großen Stollens durch den aufzugebenden Sperrdamm erreicht werden könnte. Dagegen wurde argumentiert, bei Sicherstellung des Abflusses auch eines Jahrtausendhochwassers müsste der sehr groß werden. Der Bau und Unterhalt eines neuen Bauwerkes seien zu kostspielig. Weiter ging es um den möglichen Erhalt zweier Gebäude unterhalb des Sperrdamms, was in den Bereich des Denkmalschutzes fällt. Allerdings würde eine Verlegung des Wanderweges an den Osthang des Tales Naturbelange berühren. Eine Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde dieserhalb wurde empfohlen. Der Damm soll in der Mitte unterbrochen und zurückgenommen werden, wobei das anfallende Material möglichst schonend am Osthang der Talsperre abgelagert wird. Eine größtmögliche Anpassung an das vorhandene Relief wird angestrebt. Der treppenartige Überlauf der Sperre wird soweit wie möglich erhalten. Nur zur Absicherung eines Zufahrtweges soll eine kleinere Anschüttung eingebracht werden. Im großen und ganzen halte ich die angedachte Lösung für zustimmungsfähig. Es bleibt die Vorlage des Planverfahrens abzuwarten, da es sich hier erst um eine Art zweiten Scopingtermin handelte und die Stellungnahme der Denkmalbehörde abzuwarten ist. Mit freundlichen Grüßen Ihr |